Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,845
BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99 (https://dejure.org/1999,845)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99 (https://dejure.org/1999,845)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 (https://dejure.org/1999,845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2729
  • NVwZ 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99
    Zwar kann die letztinstanzliche Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in bestimmten Fällen selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ).

    Im Hauptsacheverfahren kann eine weitere Klärung des Sachverhalts dazu führen, daß die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich wird (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99
    Zwar kann die letztinstanzliche Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in bestimmten Fällen selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ).

    Im Hauptsacheverfahren kann eine weitere Klärung des Sachverhalts dazu führen, daß die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich wird (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ).

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99
    Wenn die tatsächliche Bedeutung des Kostenerstattungsverfahrens - wie vom Gesetzgeber ausdrücklich angestrebt - zurückgehen sollte, würden die Betroffenen dadurch in ihrer Berufsfreiheit nicht verletzt; denn Art. 12 Abs. 1 GG gewährt kein Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 34, 252 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 29.03.1999 - 3 L 913/99
    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99
    b) den Beschluß des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 29. März 1999 - 3 L 913/99.KO -,.
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf eine von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich die Klägerin als Versicherte mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779; vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Die Erhaltung von Verdienstchancen kann weder aus Art. 14 Abs. 1 noch aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet werden (vgl dazu BVerfGE 95, 173, 187 f; 97, 67, 77, und BVerfGE 24, 236, 251; 34, 252, 256; BVerfG , NJW 1999, 2729 ; 2000, 1779, 1780 ; NJW-RR 2001, 750, 751 ).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

    Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich die Klägerin als Versicherte mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779; vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1542
BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 (https://dejure.org/1999,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 (https://dejure.org/1999,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 (https://dejure.org/1999,1542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2730
  • NVwZ 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    a) Das die Beschwerdeführerin betreffende Verbot, die Bezeichnung "Psychotherapeutin" zu führen, stellt - ähnlich wie die Untersagung des Führens ausländischer akademischer Grade (vgl. BVerfGE 36, 212 ) oder wie das Verbot der Verwendung einer Fachanwaltsbezeichnung (vgl. BVerfGE 57, 121 ) - einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar.

    b) Eingriffe dieser Art sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) und müssen auch materiell-rechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (stRspr; vgl. BVerfGE 30, 292 ; 57, 121 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, daß der Eingriff in das Grundrecht durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, daß das eingesetzte Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und daß bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 57, 121 ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    b) Eingriffe dieser Art sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) und müssen auch materiell-rechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (stRspr; vgl. BVerfGE 30, 292 ; 57, 121 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann nicht verlangt werden, daß ein Betroffener vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zunächst eine Zuwiderhandlung begeht, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind hinreichend geklärt; sie lassen sich mit Hilfe der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäbe ohne weiteres entscheiden (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    a) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich unmittelbar gegen § 12 PsychThG richtet, da die Beschwerdeführerin durch die angegriffene Vorschrift nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ).
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Durch das Psychotherapeutengesetz wurden zum 1. Januar 1999 durch neu geschaffene Berufsbilder zwei Heilberufe in das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland eingeführt: der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten und der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann nicht verlangt werden, daß ein Betroffener vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zunächst eine Zuwiderhandlung begeht, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    a) Das die Beschwerdeführerin betreffende Verbot, die Bezeichnung "Psychotherapeutin" zu führen, stellt - ähnlich wie die Untersagung des Führens ausländischer akademischer Grade (vgl. BVerfGE 36, 212 ) oder wie das Verbot der Verwendung einer Fachanwaltsbezeichnung (vgl. BVerfGE 57, 121 ) - einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Das ist aus Gründen des Patientenschutzes und der vom Gesetzgeber erwünschten Transparenz gerechtfertigt (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2730); anderenfalls wäre nicht erkennbar, welche Therapeuten einen einschlägigen akademischen Abschluss aufweisen und welche nicht.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01

    Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw.

    Dieses Verbot ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; Beschl. v. 28.7.1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999 S. 2730).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kostenerstattungsverfahrens durch das Psychotherapeutengesetz nicht verändert worden sind (BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.) und dass eine bedarfsabhängige Zulassung der sog. Kostenerstattungstherapeuten ohne eine Approbation nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, a.a.O.).

    Außerdem würden ihr durch die Approbation und die dadurch mögliche Zulassung zur bedarfsunabhängigen vertragsärztlichen Versorgung weitergehende Verdienst- und Einkommensmöglichkeiten eröffnet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; BVerfG Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.; OVG Koblenz, Urt. v. 13.3.2001, a.a.O.).

    Anders als in der Vergangenheit wäre die Klägerin nämlich befugt, alle gesetzlich Versicherten ohne Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V zu behandeln und die Kosten für die Behandlung bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die

    Auch die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat erkennen lassen, dass es die Bedenken des Klägers nicht teilt (2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 - NJW 1999, 2729; vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999, 2730; und vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779).

    Das ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 28. Juli 1999 (1 BvR 1056/99, NJW 1999, 2730) zutreffend festgestellt hat, eine Einschränkung die nicht besonders schwer wiegt und zum Schutz der Patienten vor Irreführungen gerechtfertigt ist.

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass § 10 Abs. 5 BÄO auf den Nachweis einer ausreichenden Qualifizierung für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit gerichtet ist und damit dem Patientenschutz dient, der ein vernünftiger Grund des Gemeinwohls ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999 - 1 BvR 1056/99 -, NJW 1999, 2730).
  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 427/16

    Vertragsarztrecht

    Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten handelt sich um zwei selbständige Heilberufe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 - juris Rdnr. 2).

    Es handelt sich um zwei selbständige Heilberufe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 - juris Rdnr. 2).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09

    Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau

    Nachdem die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts aber bereits mit Beschluss vom 28. Juli 1999 (- 1 BvR 1056/99 -, a. a. O.) zu dieser Frage, wenn auch nicht abschließend, Stellung genommen hat, konnten solche durchgreifenden Bedenken im danach liegenden Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr bestehen.
  • OVG Bremen, 20.12.2005 - 1 A 260/04

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    Zu den Heilpraktikern mit beschränkter Berufserlaubnis, die nicht die Voraussetzungen der Übergangsvorschrift in § 12 PsychTG erfüllt haben und die im Rahmen ihrer vor dem 01.01.1999 erteilten Erlaubnis weiterhin heilkundliche Psychotherapie ausüben dürfen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99 und 1 BvR 1056/99 -NJW 1999, 2729 und 2730, Kammerbeschluss vom 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779; BVerwG, U. v. 09.12.2004, a.a.O.), treten deshalb Heilpraktiker, die diese Erlaubnis erst nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes erlangt haben.
  • OLG Dresden, 24.11.1999 - 8 U 2958/99

    Kündigung von Direktunterrichtsverträgen zum Erwerb einer staatlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Nichtannahmebeschluss vom 28.07.1999 (NJW 1999, 2730) entschieden, dass ein mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbarer Eingriff in die Berufsfreiheit der bislang als "Psychotherapeuten" Tätigen vorliegt, und zur Begründung ausgeführt:.
  • VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 4523/99
    Bei einer Erteilung der Approbation auch an Absolventen anderer Ausbildungsgänge würde aber gegen den Willen des Gesetzgebers verstoßen, schon durch die Bezeichnung "?Psychologischer Psychotherapeut" bzw. "?Psychologische Psychotherapeutin" auf eine bestimmte akademische Qualifikation zu verweisen (vgl. BT-Drs. 13/1206, S. 13, hierzu BVerfG, NJW 1999, 2730).
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 191/19

    Zur Feststellung einer seelischen Behinderung im Rahmen der

    Durch das Gesetz wurden die zwei neuen Heilberufe demjenigen der Ärzte in berufs- und sozialrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 28. Juli 1999, 1 BvR 1056/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1999, 2730).
  • OVG Bremen, 12.02.2002 - 1 A 270/01

    Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00

    Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift

  • LSG Berlin, 24.03.2000 - L 7 B 21/00

    Bedarfsunabhängige Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung als

  • LSG Berlin, 13.03.2000 - L 7 B 24/99

    Einstweilige Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung/Ermächtigung zur

  • LSG Hessen, 15.12.1999 - L 7 KA 775/99

    Einstweilige Anordnung - bedarfsunabhängige Ermächtigung - Psychologischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 13 B 934/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2001 - 8 L 4553/99

    Anerkennung; Berufsausübung; Gebietsbezeichnung; Gemeinwohlbelang;

  • VG Oldenburg, 12.12.2000 - 12 A 3047/99

    Arzt; Außendarstellung; Berufsausübung; Direktor; Ehrentitel; Fachhochschule;

  • VG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 K 3148/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation

  • VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 2714/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation

  • VG München, 16.10.2001 - M 16 K 00.1312

    Approbation als Psychologischer Psychotherapeut mit im Ausland erworbenem Diplom;

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13673
VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98 (https://dejure.org/1998,13673)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98 (https://dejure.org/1998,13673)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98 (https://dejure.org/1998,13673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer weiteren ausländerrechtlichen Duldung trotz Straffälligkeit des Antragstellers; Erlass einer Zwischenverfügung zur Verhinderung einer geplanten Abschiebung eines bosnischen Staatsangehörigen; Verhinderung der Rückkehr durch diskriminierende ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer weiteren ausländerrechtlichen Duldung trotz Straffälligkeit des Antragstellers; Erlass einer Zwischenverfügung zur Verhinderung einer geplanten Abschiebung eines bosnischen Staatsangehörigen; Verhinderung der Rückkehr durch diskriminierende ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 15 Abs. 5 Satz 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1332
  • NVwZ 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit ist erst dann ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB, wenn sie willkürlich ist (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 87, 282 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Es ist daher von den Gerichten des Landes Berlin auch in den auf Bundesrecht beruhenden gerichtlichen Verfahren zu beachten (BVerfGE 96, 345).

    Dementsprechend ist der Verfassungsgerichtshof befugt, im Rahmen der Verfassungsbeschwerde die in bundesrechtlich geregelten Verfahren ergehenden Entscheidungen der Berliner Gerichte auf ihre Vereinbarkeit u. a. mit den verfahrensrechtlichen Grundrechten der Verfassung von Berlin zu überprüfen, soweit diese mit Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (st. Rspr. seit Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44; ebenso BVerfGE 96, 345).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die die Zuständigkeitsverletzung begründende gerichtliche Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 19, 38 ).

    Einzuräumen ist, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter dadurch verletzt werden kann, dass ein Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht bejaht oder verneint und dadurch eine Verschiebung der gesetzlichen Zuständigkeit im Einzelfall zum Nachteil einer Prozesspartei bewirkt (vgl. zum Bundesrecht ebenso BVerfG, u. a. Beschlüsse vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 537/53 - BVerfGE 3, 359 und vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 sowie u. a. Leibholz/Rinck/ Hesselberger, Grundgesetz, Art. 101 Rn. 206).

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 68/94

    Arbeitsgerichtliche Ablehnung des Anspruchs auf Fortsetzung eines wegen Mauerbaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Dies bedeutet nicht nur, dass von Verfassungs wegen allgemeine Regelungen darüber bestehen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung eines Rechtsstreits berufen ist, sondern bedeutet auch, dass im Einzelfall kein anderes Gericht entscheiden darf als dasjenige, das in den allgemeinen Normen der Gesetze und sonstigen Vorschriften dafür vorgesehen ist (vgl. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 48 ,246 ; 21, 139 ).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Einzuräumen ist, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter dadurch verletzt werden kann, dass ein Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht bejaht oder verneint und dadurch eine Verschiebung der gesetzlichen Zuständigkeit im Einzelfall zum Nachteil einer Prozesspartei bewirkt (vgl. zum Bundesrecht ebenso BVerfG, u. a. Beschlüsse vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 537/53 - BVerfGE 3, 359 und vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 sowie u. a. Leibholz/Rinck/ Hesselberger, Grundgesetz, Art. 101 Rn. 206).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Dementsprechend ist der Verfassungsgerichtshof befugt, im Rahmen der Verfassungsbeschwerde die in bundesrechtlich geregelten Verfahren ergehenden Entscheidungen der Berliner Gerichte auf ihre Vereinbarkeit u. a. mit den verfahrensrechtlichen Grundrechten der Verfassung von Berlin zu überprüfen, soweit diese mit Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (st. Rspr. seit Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44; ebenso BVerfGE 96, 345).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 11 S 3301/96

    Zur Aussetzung einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 10 B 2434/96

    Zwischenentscheidung; Verwaltungsgericht; Aufschiebende Wirkung eines

  • OVG Hamburg, 10.03.1988 - Bs V 10/88
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Soweit andere Landesverfassungsgerichte sich für die Überprüfung der Anwendung materiellen Bundesrechts an den grundrechtlichen Normen der Landesverfassungen - entscheidungserheblich - für unzuständig bzw. für nur eingeschränkt zuständig gehalten haben, bildeten insoweit - anders als vorliegend - materielle Grundrechte der Landesverfassungen den Prüfungsmaßstab (s. zum Stand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVerfGH BayVBl 2002, 696 [zitiert nach juris] und 2003, 205 [zitiert nach juris]; VerfGH Berlin LVerfGE 9, 59; 12, 15; NZM 2003, 593; HessStGH LVerfGE 9, 195; NZM 1999, 1088 [zitiert nach juris]; Beschlüsse vom 11. November 1998 - P.St. 1346 - und vom 3. Mai 1999 - P.St. 1384 - Rh-PfVerfGH Beschluß vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 - SächsVerfGH LVerfGE 8, 320; 9, 250; SächsVBl 2003, 165; NJW 1999, 51; ThürVerfGH Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - VerfGH 6/98 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00 - vgl. auch Übersicht bei Clausen, Landesverfassungsbeschwerde und Bundesstaatsgewalt, S. 28 ff.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 87, 282 m. w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17

    Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses zur Aussetzung der Abschiebung und zur

    Derartige Zwischenentscheidungen, die eine die Instanz abschließende Sachentscheidung gerade nicht enthalten (vgl. VerfGH Berlin, Beschl. v. 6.10.1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1333), haben maßgeblich verfahrensleitenden Charakter.
  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 48/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Voraussetzungen einer Zwischenverfügung

    Der Senat ist daher nicht befugt, die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung an sich zu ziehen und selbst eine den Instanzenzug abschließende Sachentscheidung zu treffen, mag dies auch mit einer gewissen Verzögerung des Eilverfahrens verbunden sein (wie hier BerlVerfGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1333; OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Dezember 1992 - 2 W 36/92 -, NVwZ-RR 1993, 391, 391; vgl. auch Sondervotum Prof. Dr. Driehaus und Töpfer zu BerlVerfGH, a. a. O., NVwZ 1999, 1333 f.; a. A. VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 3 ZE 99.3632, 3 ZE 99.3632 -, BayVBl. 2000, 347, 348).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Dieses Gebot bedeutet u. a., dass im Einzelfall kein anderes Gericht entscheiden darf als dasjenige, das nach den allgemeinen Normen der Gesetze und sonstigen Vorschriften dafür vorgesehen ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 84/06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

    Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit stellt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung erst dann einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB bzw. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; Beschluss vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 37/01
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 4 M 38/01

    Zulässigkeit einer Zwischenentscheidung mit vorläufigem Charakter;

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OVG Münster an (Beschl. v. 20.04.1999 - 13 B 743/99 -, NVwZ 1999, 785; aA OVG Berlin, Beschl. v. 03.02.1998 - 8 S 184/97 -, NVwZ-RR 1999, 212; zum Meinungsstand in Rspr. u. Lit. vgl. Sondervotum zum Beschl. des BerlVerfGH v. 06.10.1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1334).
  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 49/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

    Der Senat ist daher nicht befugt, die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung an sich zu ziehen und selbst eine den Instanzenzug abschließende Sachentscheidung zu treffen, mag dies auch mit einer gewissen Verzögerung des Eilverfahrens verbunden sein (wie hier BerlVerfGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1333; OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Dezember 1992 - 2 W 36/92 -, NVwZ-RR 1993, 391, 391; vgl. auch Sondervotum Prof. Dr. Driehaus und Töpfer zu BerlVerfGH, a. a. O., NVwZ 1999, 1333 f.; a. A. VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 3 ZE 99.3632, 3 ZE 99.3632 -, BayVBl. 2000, 347, 348).
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Rechtsprechung
   VerfG Hamburg, 19.04.1999 - HVerfG 17/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14446
VerfG Hamburg, 19.04.1999 - HVerfG 17/98 (https://dejure.org/1999,14446)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.1999 - HVerfG 17/98 (https://dejure.org/1999,14446)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 1999 - HVerfG 17/98 (https://dejure.org/1999,14446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Vereinbarkeit des in § 6 Nr. 6 S. 2 Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen, Pflegefällen, Geburtsfällen und Todesfällen (BeihVO HH) geregelten Ausschlusses der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Rahmen eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 187
  • DVBl 1999, 1450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07

    Einführung derKostendämpfungspauschale für Beamte und Richter ist rechtmäßig

    Im Übrigen habe es das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. April 1999 (NordÖR 1999, 256 ff.) zum völligen Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen für zulässig erachtet, dass der Verordnungsgeber auch dazu ermächtigt worden war, das "Ob" dieses Beihilfeausschlusses zu verneinen.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvF 3/99

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen II

    Mit Urteil vom 19. April 1999 - HVerfG 17/98 - entschied das Hamburgische Verfassungsgericht mit Gesetzeskraft (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht), dass die zur Überprüfung gestellte Bestimmung sowohl mit der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg als auch mit sonstigem hamburgischen Landesrecht vereinbar ist.
  • OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 190/07

    Beamtenrechtliche Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Gleichbehandlung;

    Im Übrigen habe es das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. April 1999 (NordÖR 1999, 256 ff.) zum völligen Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen für zulässig erachtet, dass der Verordnungsgeber auch dazu ermächtigt worden war, das "Ob" dieses Beihilfeausschlusses zu verneinen.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Im Rahmen dieses Verfahrens kann offen bleiben, ob der generelle Ausschluss von Beihilfen zu den Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO; SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996, aaO; HbgVerfG, Urt. v. 19.4.1999 - HVerfG 17/98 -, NVwZ 2000, 187; BVerfG, Beschl. v. 9.7.1999 - 2 BvR 1207/99 -, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 124; Präve, aaO, 397 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1670/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13982
BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1670/99 (https://dejure.org/1999,13982)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1999 - 2 BvR 1670/99 (https://dejure.org/1999,13982)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1999 - 2 BvR 1670/99 (https://dejure.org/1999,13982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Nichteinhaltung der Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 274
  • NVwZ 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 12.12.2000 - 2 Ws 605/00

    Beschwerde; Ermittlungsverfahren; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Nebenklage;

    Kommt es nämlich, weil Anklage erhoben wird, tatsächlich zu der Nebenklage, dann erhält der Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten für die Tätigkeit im Vorverfahren (obwohl diese ein und dieselbe geblieben und bereits abgeschlossen ist) gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 102 BRAGO sehr wohl die volle Vorverfahrensgebühr ohne die Kürzung auf die Hälfte (OLG Düsseldorf JMBl. NJW 2000, 274; Madert, § 95 Rn. 5; vgl. zum Streitstand auch Hartmann, § 102 BRAGO Rn. 5).
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